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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hartmann Büromöbel GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Lieferungen und Leistungen der Hartmann Büromöbel GmbH (nachfolgend auch "Hartmann" genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis durch Hartmann nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur, wenn die Geltung der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich durch Hartmann bestätigt wurde.

2. Die Angebote von Hartmann richten sich nur an Unternehmer gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese  AGB gelten daher nur für Unternehmer, die nachfolgendend auch „Kunde“ oder „Kunden“ genannt werden. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind keine Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§2 Angebote und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Hartmann, insbesondere im Online-Katalog und den Geschäftslokalen stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar und sind stets freibleibend.

2. Der Kunde gibt durch die Bestellung der gewünschten Ware per Internet, per e-Mail, per Brief, per Fax, telefonisch oder persönlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3. Mit der Bestellung versichert der Kunde konkludent, dass er Unternehmer im Sinne des BGB ist.

4. Hartmann ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Hartmann anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Eine Eingangsbestätigung durch Hartmann im Falle der Bestellung auf elektronischem Wege stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

 

§ 3 Preise

1. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden auf den Internetseiten oder in den Geschäftslokalen aufgeführten Preise. Die Preisangaben gelten nur innerhalb Deutschlands. Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es handelt sich im Regelfall um Preise bei Selbstabholung. Eventuelle Versand- und Lieferkosten sind zusätzlich zu zahlen.
2. Der Kaufpreis ist zu entrichten

- in bar oder mit EC-Cash mit PIN bei Abholung der Ware (Bitte bei der
  kartenausgebenden Bank ein ausreichendes Limit der  EC-Karte beantragen.)

- per Vorkasse durch Überweisung vor Abholung der Ware.

3. In geprüften Einzelfällen wird auf Rechnung geliefert. Der Kunde verpflichtet sich dann, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Werktagen den fälligen Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges sind Forderungen der Hartmann in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank  zu verzinsen. Hartmann behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für jede Mahnung steht Hartmann eine Mahngebühr von 5,- € zu.
4. Hartmann ist berechtigt, bei offensichtlichen Preisirrtümern oder Berechnungsfehlern den Preis zu berichtigen. Erkennt der Käufer die Berechtigung des Irrtums nicht an, hat  Hartmann  das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Käufer kommen, hat der Käufer bereits übergebene Ware unverzüglich herauszugeben. Irgendwelche Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu.

5. Erheblich  über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Arbeiten wie z. B. Liefer- und Montagearbeiten werden zusätzlich berechnet. Das gilt insbesondere, wenn die Angebotskalkulation auf Angaben des Kunden beruhte, die sich im Nachhinein als nichtzutreffend erwiesen (Beispiel: Möbel passen nicht in den Fahrstuhl).

 

§ 4 Abhol- und Liefermöglichkeiten sowie -bedingungen

1. Der Kunde kann die erworbenen Büromöbel wie folgt erhalten:

 Lieferung frei Bordsteinkante

Hartmann veranlasst die Verbringung der erworbenen Büromöbel bis vor das Bürogebäude des Kunden. Der Fahrer des Transportfahrzeugs hilft beim Abladen. Der Kunde kümmert sich um die weiteren Schritte. Der Kunde stellt ausreichend Hilfskräfte für die Entladung zur Verfügung. Verzögert sich die Entladung, weil der Kunde keine ausreichende Zahl von Hilfskräften bereitstellt, ist Hartmann zur Nachberechnung des Zusatzaufwandes berechtigt.

 Lieferung frei Verwendungsstelle

 5. Hartmann ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilbereitstellungen zu erbringen.

 

§ 5 Lieferfrist

1. Hartmann bemüht sich, den Lieferterminwünschen des Kunden zu entsprechen. Die Angabe von Lieferterminen und Lieferfristen auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ist  jedoch grundsätzlich unverbindlich, da unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse auftreten können, die die Lieferzeiten entsprechend verlängern.

2. Falls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde und Hartmann diese(n) nicht einhalten kann, hat der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen, beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zu gewähren. Er kann Rechte aus dem Vertrag - insbesondere die Geltendmachung eines Verzugsschadens - erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.

3. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens und des Einwirkungsbereichs von Hartmann  liegen, wie beispielsweise Betriebsstörungen, verspätete Anlieferungen eines Unterlieferanten und Verspätungen oder Rücktritt des beauftragten Transportunternehmens etc. sowie andere Fälle höherer Gewalt, sowohl bei  Hartmann als auch bei deren Vorlieferanten bzw. Nach- und Transportunternehmern, verlängern die Nachlieferfrist entsprechend.

4. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, falls die Nachfrist ohne Erfolg verstrichen ist. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch des Käufers bleibt unberührt, ist jedoch auf 20 % der Kaufpreissumme begrenzt. Die gilt auch für den Fall des Verzuges mit Teilleistungen. Für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gilt die Haftungsbegrenzung nicht.


§ 6 Abnahme- und Zahlungsverzug

1. Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin nicht ab, so geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Sache auf den Käufer über, soweit Hartmann nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

2. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Abnahme des Kaufgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 2 Wochen im Rückstand, ist die Hartmann nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme bzw. Vertragserfüllung bereits verweigert hat.

3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann Hartmann nach ihrer Wahl
a) eine Pauschale von 25 % des Gesamtkaufpreises ohne Abzug fordern,
b) einen nachzuweisenden höheren Schaden, z. B. bei Sonderanfertigung, geltend machen.

Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
4) Sofern keine  besondere Vereinbarung erfolgt, lagert Hartmann auslieferungsfähige Ware für den Kunden für zwei  Wochen kostenlos ein. Nach Ablauf von zwei Wochen beträgt die Einlagerungsgebühr für jeden angefangenen Monat EUR 10,00 pro Möbelstück. Die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Sache trägt bei Einlagerung durch Hartmann der Kunde, sofern Hartmann nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

§ 7 Transportschäden

Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie Hartmann vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.

 

§ 8 Erfüllungsort / Leistungsort / Gefahrübertragung

1. Erfüllungsort und Leistungsort für sämtliche Leistungsverpflichtungen von Hartmann ist Osnabrück..

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.

 

§ 9 Sachmangelbeseitigung

1. Die Verkaufsgegenstände werden nur an Unternehmer und grundsätzlich - wie besichtigt - unter Ausschluss sämtlicher Ansprüche und Rechte des Unternehmers wegen eines Sachmangels verkauft, vermietet bzw. geliefert.

2. Kulanzregel: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden,  andernfalls ist die Geltendmachung eines Kulanzanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt § 377 HGB.

3. Bei Mängeln der Ware erbringt Hartmann zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Hat der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag gewählt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch gegen Hartmann wegen des Mangels zu.

6.  Als Beschaffenheit der Ware gilt  grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Hartmann lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Hartmann gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

9a. Warenrücknahme

Die Rücknahme einer Ware, ohne dass die Ware einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, erfolgt nur einvernehmlich und auf Kulanz von Hartmann. Gemäß BGB besteht auf Rücknahme/Rückgabe kein Rechtsanspruch.

Wird einvernehmlich die Rücknahme vereinbart, erhält der Kunde gegen Rückgabe der Ware einen Warengutschein in Höhe des Zeitwerts der Ware, abzüglich einer Rückgabegebühr, die die Kosten  für Abwicklung, Reinigung, Neuverpackung  und  Wiedereinlagerung abdeckt. Die Rückgabegebühr beträgt pro Artikel pauschal 20 % des ursprünglichen Kaufpreises  der zurückgenommenen Ware. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Warengutscheine sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten einzulösen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Hartmann behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist weiterhin verpflichtet, die Sache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, welche das Eigentum von Hartmann gefährden, ist der Kunde verpflichtet, Hartmann unverzüglich zu benachrichtigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde gegenüber Hartmann unverzüglich anzuzeigen.

5. Vor Eigentumsübergang ist eine Weiterveräußerung, Übereignung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltungen der Sache ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Hartmann nicht zulässig.

7. Hartmann verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 11 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Hartmann nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Hartmann ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
2. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Hartmann auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Hartmann. Gegenüber Unternehmern haftet Hartmann bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Hartmann zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 13 Datenschutz

Hartmann verarbeitet die von ihr erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Ausführung der Verträge, bzw. des Kaufvertrages erforderlich ist. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Kunden haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.

 

§ 14 Online-Streibeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link zur Plattform der Europäischen Kommission im Impressum unserer Webseite finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

 

Anbieterkennzeichnung
Hartmann Büromöbel GmbH
Viersener Str. 11
40549 Düsseldorf

Telefon.: 0162 / 618 73 81

E-Mail: info@hartmann-bueromoebel.de

Geschäftsführer: Stefan Hartmann
Registernummer: HRB 61168
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Ust.-ID: DE265474550
Aufsichtsführende Kammer: IHK Düsseldorf

Gerichtsstand ist Düsseldorf